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Schutztruppe

Schutztruppe war die offizielle Bezeichnung der militärischen Einheiten in den deutschen Kolonien in Afrika von 1891 bis zur verfügten Auflösung im Oktober 1919. Sie unterstanden bis 1896 dem Reichsmarineamt, ab 1896 der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts und seit seiner Gründung 1907 dem Reichskolonialamt. Der Begriff „Schutztruppe“ geht auf die Entscheidung des Reichskanzlers Otto von Bismarck zurück, für die erworbenen beziehungsweise eroberten Überseegebiete den Begriff „Schutzgebiet“, anstelle von Kolonie zu verwenden, weil es ihm um den Schutz des deutschen Handels mit und in den Kolonien ging.

In den deutschen Kolonien Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika befanden sich eigene Schutztruppen, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren zur Aufgabe hatten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Eroberung von nicht vertraglich erworbenen Kolonialterritorien, die Niederschlagung von Aufständen, Grenzsicherung und Sicherung von Expeditionen. Für eine Kriegsführung gegen andere koloniale Streitkräfte waren sie weder ausgebildet noch ausgerüstet.

In den Kolonialgebieten Deutsch-Neuguinea, Samoa und in Togo bestanden lediglich Polizeieinheiten, da hier kein umfangreicher Widerstand gegen die deutsche Kolonialmacht erwartet wurde. Das deutsche Militär im chinesischen Kiautschou bestand aus Marineinfanteristen der kaiserlichen Marine, da diese Kolonie dem Reichsmarineamt unterstellt war.

Die Schutztruppen entstanden in den deutschen Kolonien aus Einheiten, die ursprünglich entweder als Polizeitruppe oder als privatrechtliche Militärverbände verfasst waren.

Die Schutztruppen bildeten einen vom Reichsheer und der kaiserlichen Marine unabhängigen Teil des Militärs des Deutschen Reiches unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers. Der örtliche Oberbefehl oblag dem Gouverneur, dem der Kommandeur der jeweiligen Schutztruppe unterstand. Mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika bestanden diese Einheiten überwiegend aus einheimischen Soldaten unter dem Befehl von deutschen Offizieren und Unteroffizieren.

Die zusammenfassende Regelung der Rechtsverhältnisse der Schutztruppen in den afrikanischen Kolonien erfolgte durch das Reichsgesetz vom 7./18. Juli 1896 (Schutztruppengesetz).

1907 wurde die Verwaltung der Schutztruppe in das neu geschaffene Reichskolonialamt eingegliedert.

1913 bestanden die Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika aus 410 Deutschen und 2.682 Askari (einheimische Soldaten), in Deutsch-Südwestafrika aus 1.967 Deutschen und in Kamerun aus 185 Deutschen und 1.560 Einheimischen.

File:Angehörige der Schutztruppe Kamerun auf der Jaunde-Jabassi-Expedition April bis Juni 1901 Aus Oscar Zimmermann Durch Busch und Steppe Berlin 1909 Seite 139.jpg

Angehörige der Schutztruppe Kamerun auf der Jaunde-Jabassi-Expedition April bis Juni 1901

Das Kommando der Schutztruppe

Das Kommando der Schutztruppen (in der Literatur vielfach fälschlich als Oberkommando bezeichnet) war die zentrale Militär-Verwaltungsbehörde der deutschen Kaiserlichen Schutztruppe. Die amtliche Bezeichnung ist irreführend, da der Behörde keinerlei tatsächliche Führungsfunktionen zustand. Die militärische Befehlsgewalt lag bei den Gouverneuren der jeweiligen deutschen Kolonie.

In den Kolonien wurden die Verwaltungsgeschäfte der Schutztruppe unter der Aufsicht des Gouverneurs und der Oberleitung des Kommandeurs der Schutztruppe durch die Intendantur wahrgenommen. Ihr waren die unteren Verwaltungsbehörden der Schutztruppe, wie Magazinverwaltungen, Garnisonverwaltungen, Militärbauverwaltungen, Bekleidungsdepots, Lazarettverwaltungen sowie die Kassenverwaltungen unterstellt. Die Verwaltungsvorschriften der Schutztruppen lehnten sich an die Vorschriften für die Heeresverwaltung an.


Siehe auch

Weblinks

Quellen

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