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Kleinstaat

Als Kleinstaat bezeichnet man einen Staat, dessen Staatsgebiet und/oder Bevölkerungszahl im Vergleich mit anderen Staaten als klein empfunden wird und der deshalb ein im internationalen Vergleich sehr geringes wirtschaftliches oder militärisches Gewicht besitzt.

Der Begriff entstammt der Umgangssprache. Er wurde zunächst verwendet, um die politische Einflusslosigkeit oder Abhängigkeit eines Staates gegenüber einer benachbarten Großmacht herauszustellen. Häufig stellt das eine Kritik oder Diskriminierung dar (vgl. Kleinstaterei in Deutschland). Daher gilt Kleinstaat auch als Synonym zu Zwergstaat. Die Bedeutung ist jedoch regional nicht einheitlich und unterliegt einem Wandel.


Quellen

Siehe auch

Weblinks