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Mikrostaat
Als Mikrostaat oder Zwergstaat wird ein Kleinstaat mit ganz besonders geringer Landfläche und Bevölkerung bezeichnet. In der wissenschaftlichen Literatur wird überwiegend von Mikrostaaten gesprochen, da Zwergstaat und zahlreiche Synonyme wie Kleinststaat, Lilliputstaat, Pygmäenstaat, Miniaturstaat, Ministaat oder Diminutivstaat als eher abwertend verstanden werden. Ganz besonders herabsetzend ist Duodezstaat, eine Spottbezeichnung aus dem 18. Jahrhundert für die damals extrem kleinen deutschen Fürstentümer.
Völkerrechtlich spielt die Größe keine Rolle. Gelegentlich fehlen jedoch bei Zwerg- oder Mikrostaaten einzelne Souveränitätsattribute. Einige lassen sich militärisch, teilweise auch außenpolitisch durch einen Nachbarstaat vertreten. Nach anfänglichen Bedenken, die als „Mikrostaaten-Problem“ vor allem in den 1970er Jahren diskutiert wurden, haben die Vereinten Nationen weltweit alle Zwerg- oder Mikrostaaten, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, als Mitglieder aufgenommen.