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Supermacht

Als Supermacht bezeichnet man einen Staat, der globale Entwicklungen aufgrund seiner überragenden Fähigkeiten und Potentiale beeinflussen und bestimmen kann bzw. dies auch tut. Einfluss besteht weltweit auf Staaten und die Beziehungen zwischen Staaten.

Globale politische Durchsetzungsfähigkeit und Einflussmöglichkeiten ergeben sich aus dem wirtschaftlichen, industriellen, technologischen, finanziellen und militärischen Potential dieses Staates. Kennzeichnend ist insbesondere die Fähigkeit zur weltweiten militärischen Machtprojektion einschließlich des Besitzes strategischer Nuklearwaffen. Eine Supermacht hat in der Regel den Status einer Seemacht.

Antrieb politischen Handelns ist eine entwickelte Staatsphilosophie oder auch Ideologie, deren Ziele durch die Gesellschaft getragen, kulturell verinnerlicht und als Einflusspotential im Weltmaßstab wirkt (Weltmacht).

Supermaächte waren nach dem Zweiten Weltkrieg die Vereinigten Staaten (USA) und die Sowjetunion (UdSSR). Mit der Auflösung der Sowjetunion 1991 verblieben nur noch die USA als Supermacht.


Quellen

Bildernachweis

Siehe auch

Weblinks