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Münchner Abkommen
Das Münchner Abkommen (offizielle Bezeichnung: Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, getroffen in München am 29. September 1938), selten auch als Münchener Frieden sowie aus tschechoslowakischer Sicht teilweise als Münchner Diktat bezeichnet, wurde in der Nacht zum 30. September 1938 von den Regierungschefs Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und des Deutschen Reichs unterzeichnet, die zur friedlichen Lösung der Sudetenkrise zur Münchner Konferenz (29. September) zusammengekommen waren. Vertreter der Tschechoslowakischen Republik waren nicht eingeladen.
Ergebnis
Unter Vermittlung des italienischen Diktators Benito Mussolini, den Hermann Göring eingeschaltet hatte, gaben der britische Premierminister Neville Chamberlain und der französische Ministerpräsident Édouard Daladier mit dem Abkommen dem Diktator Adolf Hitler ihre Zustimmung zur Eingliederung des Sudetenlandes, dessen Bevölkerung überwiegend deutschsprachig war) und den staatlichen Anschluss an das Deutsche Reich und somit den übrigen deutschen Sprachraum – wie vor dem Ersten Weltkrieg – mehrheitlich wünschte.
Das Münchener Abkommen bestimmte aber lediglich die Prinzipien der Räumung, Grenzbestimmung und Staatsangehörigkeitsregelung. Die Durchführung des Abkommens über die Abtretung des Sudetengebietes, die Festlegung der Grenzen und die Modalitäten der Räumung blieben einem internationalen Ausschuss vorbehalten.
Obwohl im Abkommen nicht vereinbart, bedeutete das Münchner Abkommen faktisch das Ende der 1918 entstandenen multinationalen Tschechoslowakei, da auch andere Volksgruppen beziehungsweise Nachbarstaaten wie Polen und Ungarn die Gunst der Stunde zu Gebietsbesetzungen nutzten, im Gegensatz zu Deutschland jedoch ohne Zustimmung der Signatarmächte Großbritannien und Frankreich. Letztere zeigten erst spät Verständnis für den seit 1919 ignorierten Wunsch der sudetendeutschen Bevölkerung und sahen diesen Beschluss daher auch als Teilrevision des Vertrags von St. Germain an beziehungsweise als nachgereichte Erfüllung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Allerdings wollten sie damit einen weiteren Krieg verhindern (Appeasement-Politik). So hofften sie, den Fortbestand des tschechoslowakischen Staates zu gewährleisten und insofern das Beistandsabkommen zu erfüllen.
Im Ergebnis hatten außer Frankreich alle übrigen Großmächte das Münchner Abkommen bis 1942 als gültig zustande gekommen betrachtet und behandelt.